Die ZAB stellt Studierenden mit einer Beeinträchtigung insgesamt 20 Spinde auf dem Campus zur Nutzung zur Verfügung. 10 Spinde befinden sich im UHG und 10 im X-Gebäude.
Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung, die einen der Spinde nutzen möchten, wenden sich bitte an [email protected], um die Nutzungsberechtigung zu klären.
Nach bestätigter Nutzungsberechtigung unterschreiben Studierende eine Nutzungsvereinbarung und erhalten einen Zugang für den jeweiligen Spind.
Es ist nicht gestattet, den Zugang zum Spind weiterzugeben oder den Spind anderweitig zu nutzen. Die Spinde dienen ausschließlich dazu, behinderungsbedingte Bedarfe für Aufbewahrung im Studienalltag zu erfüllen.
Es besteht ein begrenztes Kontingent an Spinden. Studierende haben keinen Rechtsanspruch auf Überlassung eines Spindes.
Die ZAB übernimmt keine Haftung für im Spind gelagerte Gegenstände.